INFORMATION
Sie haben die Möglichkeit über dieses Formular sich als Mitglied im Verein TSV Willsbach e.V. anzumelden.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in unserem Verein finden Sie HIER
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in der Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und Emailadressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein)
2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z. B. Datenverkauf) findet nicht statt.
3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung, Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit und Löschung oder Sperrung seiner Daten.
Ich erkenne die Vereinssatzung in ihrer gültigen Form an und bin mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung meiner Daten gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung einverstanden.
Ich habe die Möglichkeit, mich über die Verwendung meiner personenbezogenen Daten zu informieren.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen kann.
Eine weitere Mitgliedschaft im TSV Willsbach ist daraufhin allerdings nicht mehr möglich.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Online-Anmeldung.
Beitragsordnung des TSV Willsbach 1907 e.V.
(Gemäß §5 der Vereinssatzung)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedergrundbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
3. Der jährliche Grundbeitrag beträgt:
a) Jugendbeitrag bis 21 Jahre 35,- €
b) Erwachsene über 21 Jahre 65,- €
c) Ehepaare 100,- €
d) Familienbeiträge
- 1 Erwachsener + 1 Kind bis 21 Jahre 80,- €
- 1 Erwachsener + 2 Kinder bis 21 Jahre 90,- €
- 1 Erwachsener + 3 Kinder und mehr bis 21 Jahre 95,- €
- 2 Erwachsene + 1 Kind bis 21 Jahre 115,- €
- 2 Erwachsene + 2 Kinder bis 21 Jahre 125,- €
- 2 Erwachsene + 3 Kinder und mehr bis 21 Jahre 130,- €
e) Alleinerziehende mit Kind bis 21 Jahre 65,- €
f) Rentner 35,- €
g) Ruhestandsehepaare 50,- €
h) Ehrenmitglieder und deren Ehegatten sind beitragsfrei. Ermäßigungen wegen Ausbildung usw. entfallen.
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe (Rente, Sonderfälle) sind mit entsprechenden Nachweisen dem Vorstand vorzulegen. Adressenänderungen sind mitzuteilen, ebenso evtl. neue Bankverbindungen und Kontonummern.
5. Im Grundbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.
6. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren am 1. April jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins: Volksbank Oberes Sulmtal eG, BLZ 620 619 91, Konto-Nr. 71876014
7. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. April jeden Jahres (zusätzlich 5,- € Bearbeitungsgebühr) auf das oben angegebene Beitragskonto. Bei Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden.
8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Hauptkassierer oder bei der Mitgliederverwaltung bis zum 1. Dezember schriftlich erklärt werden.
10. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
11. Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektr. Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach Bundesgesetz gespeichert.
Der Vorstand
Stand: März 2011